Online-Schulungen für Lebensmittelbetriebe
Digitale Schulungen zu Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene – verständlich, flexibel und online.
Aktuell: ZFU-zugelassene IfSG-Folgebelehrung für Einzelpersonen und Teams ab 19€ p.P.

fSG-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG
Einzelzugang oder Teamzugänge

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Online-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. Ca. 30–45 Minuten, flexibel am Smartphone, Tablet oder PC. Nach erfolgreichem Abschluss steht eine persönliche PDF-Teilnahmebestätigung bereit.



30–45 Minuten · 100 % online · ZFU-zugelassener Fernlehrgang · PDF-Teilnahmebestätigung
Einzelzugang – IfSG-Folgebelehrung online
Für eine Person · 22,90 € einmalig · 30–45 Minuten · persönliche PDF-Teilnahmebestätigung
IfSG-Folgebelehrung für Betriebe & Teams
Für mehrere Mitarbeitende · ab 19 € pro Person · 5, 10 oder 20 Zugangscodes · jeder absolviert die Schulung selbstständig online
Wer braucht die IfSG-Folgebelehrung?

Was ist eine IfSG-Folgebelehrung nach § 43 IfSG?
Die IfSG-Folgebelehrung ist die wiederkehrende Belehrung für Personen, die bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben. Nach § 43 Abs. 4 IfSG sind die betreffenden Personen nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend im Weiteren alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG und die entsprechenden Mitteilungspflichten zu belehren. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Kann ich die IfSG-Folgebelehrung online absolvieren?
Ja. Unsere ZFU-zugelassene IfSG-Folgebelehrung wird vollständig online absolviert. Die Bearbeitung dauert etwa 30–45 Minuten und ist flexibel am Smartphone, Tablet oder PC möglich. Nach erfolgreichem Abschluss steht eine persönliche PDF-Teilnahmebestätigung bereit.
Wie oft muss die IfSG-Folgebelehrung durchgeführt werden?
Die Belehrung erfolgt nach Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit und anschließend im Weiteren alle zwei Jahre. Die Teilnahme an der Belehrung muss dokumentiert werden.
Ist eine IfSG-Folgebelehrung dasselbe wie eine Wiederholungsbelehrung oder Auffrischung?
Die Begriffe „IfSG-Folgebelehrung“, „Wiederholungsbelehrung“ und „Auffrischung der Infektionsschutzbelehrung“ werden häufig für die wiederkehrende Belehrung verwendet. Die gesetzliche Grundlage ist § 43 Abs. 4 IfSG.
Brauche ich vor der IfSG-Folgebelehrung bereits eine Erstbelehrung?
Ja. Die hier angebotene IfSG-Folgebelehrung richtet sich an Personen, bei denen bereits eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt ist. Die Online-Folgebelehrung ist keine Erstbelehrung und ersetzt diese nicht.
Wer braucht eine IfSG-Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung richtet sich an Personen, die entsprechende Tätigkeiten im Lebensmittelbereich ausüben und bereits erstbelehrt wurden. Typische Einsatzbereiche sind zum Beispiel Gastronomie, Restaurants, Cafés, Bäckereien, Küchen, Catering, Kantinen, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelhandel.
Wie funktioniert die IfSG-Folgebelehrung für mehrere Mitarbeitende?
Für Betriebe sind Zugangscodes für mehrere Mitarbeitende erhältlich. Jede Person erhält einen eigenen Zugang und absolviert die IfSG-Folgebelehrung selbstständig online. Angeboten werden Pakete für 5, 10 oder 20 Personen. Je nach Paket sind Teamzugänge ab 19 € pro Person erhältlich.
Was kostet die IfSG-Folgebelehrung online?
Der Einzelzugang kostet 22,90 €. Für Betriebe und Teams gibt es vergünstigte Mehrfachzugänge für 5, 10 oder 20 Personen mit Preisen ab 19 € pro Person.
Wie lange dauert die IfSG-Folgebelehrung?
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 30–45 Minuten. Der Kurs kann flexibel online am Smartphone, Tablet oder PC absolviert werden.
Erhalte ich nach der IfSG-Folgebelehrung eine Teilnahmebestätigung?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss steht eine persönliche PDF-Teilnahmebestätigung zur Verfügung. Diese kann gespeichert und für die betriebliche Dokumentation verwendet werden.
Keine Erstbelehrung: Die Online-Folgebelehrung ersetzt nicht die erstmalige Belehrung nach § 43 IfSG.


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